Im Rahmen unserer individuellen Beratung im Sinne der Kundeninteressen machen wir deutlich, wenn die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken sowohl Vorteile als auch Nachteile für den individuellen Kunden haben kann. Die jeweiligen Informationen über die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken in den Investitionsentscheidungen eines Versicherers sind in den vorvertraglichen Unterlagen enthalten. Bei allen Fragen dazu stehen wir unseren Kunden gerne vor einem möglichen Abschluss zur Verfügung.
Aufgrund der derzeit begrenzten Informationen der Versicherer fließen diese Aspekte zurzeit nicht standardmäßig in die Beratung ein. Auf speziellen Wunsch des Kunden können sie jedoch auf Basis der verfügbaren Daten beachtet werden. Mit einem zukünftig erweiterten Marktangebot wird die standardisierte Berücksichtigung dieser Faktoren ermöglicht.
Die Vergütung, die für die Vermittlung von Versicherungen gezahlt wird, orientiert sich nicht an den Nachhaltigkeitsrisiken, die mit den jeweiligen Anlagen verbunden sind. Dies bedeutet insbesondere, dass die Höhe der Vergütung des Produkts nicht durch die Nachhaltigkeitsrisiken der Anlage positiv oder negativ beeinflusst wird.
In der Beratung zu Versicherungsanlageprodukten, Riester- und Basisrenten sowie betrieblicher Altersvorsorge (bAV) betrachten wir Nachhaltigkeitsrisiken als nicht relevant, da diese bereits vom Versicherer berücksichtigt und in dessen vorvertraglichen Informationen dargelegt werden. Eine individuelle Berücksichtigung durch unseren Makler (als Finanzberater gemäß der Transparenz-Verordnung) erfolgt daher grundsätzlich nicht, jedoch gerne auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden.